Häufig gestellte Fragen

Fragen

Stehen Ihre Betreuungsdienstleistungen im Einklang mit geltendem Landesrecht?

Ja. Seit dem 01. Mai 2004 gilt die EU- Dienstleistungsfreiheit auch für Polen.

Muss ich das ausländische Personal ausländerrechtlich anmelden?

Nein. Es ist keine Anmeldung bei irgendeiner Behörde in Deutschland notwendig - da nicht Sie als Arbeitgeber auftreten - sondern direkt das ausländische Dienstleistungsunternehmen mit dieser Dienstleistung (z.B. einer 24 h Betreuung bzw. 24 h Pflege) beauftragt haben.

Was kosten die Dienstleistungen?

Unser Angebot ist mit Sicherheit finanziell interessant und hängt von der Breite der angeforderten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand (aktuelle Pflegestufe) des Patienten ab. Die Einzelheiten können wir Ihnen erläutern.

Werden die Kosten für einen ausländischen Pflegedienst übernommen?

Leider nicht. Ausländische Pflegedienste haben keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen (Krankenkassen) und ihre Dienstleistung muss somit privat bezahlt werden.

Kann ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse Abrechnen?

Eine Abrechnung als so genannte "Pflegesachleistung" über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich

Wie sind die Rahmenbedingungen?

Für das Personal muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei.

Was bedeutet Betreuung rund um die Uhr?

Betreuung rund um die Uhr heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Auch die Pflegekraft braucht Zeit sich auszuruhen und zu erholen. Wie bei den Sozialabgaben gilt auch für die Arbeitszeit polnisches Recht. Das Zusammenwohnen mit der Pflegekraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn Sie unerwartet Hilfe brauchen.

Welche Tätigkeiten dürfen von der Pflegerin nicht übernommen werden?

Die Osteuropäischen Betreuungskräfte dürfen die Behandlungspflege nicht übernehmen, auch wenn die Pflegerin eine Krankenschwester ist, Ihr Diplom wird in Deutschland nicht anerkannt. Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen zu lassen. Hilfe kann man nie genug bekommen.

Wie schnell kann ich die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

Falls Sie sich für uns entschieden, kommt eine Betreuerin 1 bis 2 Wochen nach der Unterzeichnung des Vertrages zu Ihnen.

Was ist, wenn z.B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus geht?

In solchem Fall muss der Kunde bestimmen. Entweder wenn der Aufenthalt bis 1 Wochen dauert, kann die Pflegekraft bleiben. In diesem Fall gilt 14 Tage Kündigungsfrist. Dann ist es aber nicht garantiert, dass dieselbe Betreuerin wieder kommt.

Welche Kündigungsfrist gibt es?

Der Vertrag kann ohne Angaben von Gründen während der Laufzeit jederzeit schriftlich zum Ende eines Monats mit der Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Wann wird die Rechnung fällig?

Die monatliche Rechnung wird ein Mal bis zum Monatsende eines laufenden Monats.