Rechtliche Grundlagen

Fragen

Das Betreuungspersonal kommt zu Ihnen und bleibt weiterhin beim polnischen Arbeitgeber angestellt. Die Entsendung von Dienstleistungspersonal ist seit der Erweiterung der EU möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Dienstleistungsfreiheit.

Aus rechtlichen Gründen ist folgendes zu beachten:

  • Aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit können grenzüberschreitende Dienstleistungen nach EU-Recht frei, also ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Beschränkungen, erbracht werden.
  • Gegenstand einer grenzüberschreitenden Dienstleistung kann sowohl ein Dienst- als auch ein Werkvertrag sein.
  • Außerdem ist darauf zu achten, dass die Pflegefirma den geschäftlichen Mittelpunkt in Polen hat und lediglich komplementär in Deutschland tätig ist.

Folgende Bedingungen sind bei einer Entsendung zu beachten:

  • Das Formular A1 (Sozialversicherung im Heimatland) muss von den Pflegekräften nachgewiesen werden.
  • Der Kunde hat kein Weisungsrecht (dieses Recht liegt beim Arbeitgeber in Polen). Deutsche Mindestbedingungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub sind einzuhalten.
  • Die Vergütung erfolgt ergebnisbezogen.

Die genaue Beschreibung der Grundlagen finden Sie in der Beschäftigungsverordnung (PDF) und im Arbeitnehmerentsendegesetz (PDF) der Bundesrepublik Deutschland.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bitten um Kontakt.